Hilfebedarf sachlich beurteilen
Bei der Hilfe zur Pflege werden die gerichtlich gestellten Fragen zur individuellen Pflege- und Versorgungssituation anhand der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und der fachlichen Erkenntnisse beurteilt. Wo Pflegegrade oder der Grad der Selbstständigkeit relevant sind, werden die maßgeblichen Begutachtungsgrundlagen berücksichtigt.
Die sozialhilferechtliche Entscheidung bleibt dem zuständigen Gericht vorbehalten. Ein BRi-basiertes Pflegegradassessment wird nicht pauschal mit der vollständigen Prüfung aller Leistungsansprüche nach SGB XII gleichgesetzt.
Pflegefachliche Fragen der Hilfe zur Pflege
Im Bereich des SGB XII können gerichtliche Verfahren die Voraussetzungen und den Umfang von Leistungen der Hilfe zur Pflege betreffen. Sachverständigengutachten dienen der unabhängigen Klärung der vom Gericht formulierten pflegefachlichen Fragen.
Individueller Hilfebedarf
Je nach Beweisbeschluss werden vorhandene Unterlagen ausgewertet und die konkrete Versorgungssituation beurteilt. Die rechtliche Entscheidung trifft das zuständige Gericht; das Gutachten beantwortet die fachlichen Beweisfragen.
Verfahren mit Sozialhilfeträgern
Zu den Beteiligten können auch die zuständigen Bezirke und weitere Sozialhilfeträger gehören. Die Begutachtung erfolgt unabhängig von allen Verfahrensbeteiligten.