Gerichtliche Pflegebegutachtung nach SGB XI

METHODIK · SGB XI

Begutachtung auf Grundlage der BRi

Die pflegefachliche Beurteilung erfolgt anhand der maßgeblichen gesetzlichen Grundlagen und der für den jeweiligen Begutachtungszeitraum geltenden Begutachtungs-Richtlinien (BRi). Im gerichtlichen Verfahren richten sich Umfang und Beweisfragen nach dem Beweisbeschluss.

01Mobilität
02Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
03Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
04Selbstversorgung
05Krankheits- und therapiebedingte Anforderungen
06Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Die Modulbewertungen werden nach der gesetzlich vorgesehenen Gewichtung zusammengeführt. Für Module 2 und 3 geht der jeweils höhere gewichtete Wert ein. Im Gutachten werden die pflegefachlichen Feststellungen und die Bewertung nachvollziehbar begründet.

Begutachtung im gerichtlichen Auftrag

In Streitverfahren zur Pflegeversicherung können Gerichte pflegefachliche Sachverständigengutachten einholen. Dabei werden die gerichtlichen Beweisfragen anhand der vorliegenden Unterlagen und gegebenenfalls einer persönlichen Begutachtung beantwortet.

Pflegebedürftigkeit und Pflegegrad

Die Bewertung orientiert sich an den gesetzlichen Vorgaben des SGB XI sowie den für den Beurteilungszeitraum maßgeblichen Begutachtungsgrundlagen. Im Mittelpunkt stehen die Selbstständigkeit und die Fähigkeiten der betroffenen Person sowie gegebenenfalls der zeitliche Bezug der Fragestellung.

Unabhängige Sachverständigentätigkeit

Taylan Gürüz erstellt Gutachten ausschließlich aufgrund gerichtlicher Beauftragung. Eine privat beauftragte Pflegegradbegutachtung oder Interessenvertretung wird nicht angeboten.

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